Qualität in der Schönheitschirurgie

Mit der zunehmenden Nachfrage für ästhetische Behandlungen und Operationen drängen immer mehr unseriöse Anbieter auf den Markt. Diese nutzen die Situation, dass Titel wie Schönheitschirurg, Ästhetischer Chirurg oder Spezialist nicht geschützt sind. Es kann sich also jeder Arzt als Spezialist für Schönheitschirurgie oder Ästhetische Chirurgie bezeichnen.

Oft wird auch einem nicht für Schönheitschirurgie qualifiziertem FMH-Titel einfach der Begriff Ästhetische Chirurgie angefügt. Dadurch entsteht der Eindruck, dass dieser Arzt einen FMH-Titel für Ästhetische Chirurgie hat. In Wirklichkeit steht das FMH für irgendeinen Facharzttitel, der nichts mit einer Ausbildung für Schönheitschirurgie zu tun hat. Häufig merkt der Patient erst nach dem Eingriff durch ein unerfreuliches Resultat, dass er von einem ungenügend qualifizierten Arzt behandelt wurde.

Solche Erfahrungen lassen sich vermeiden, indem man sich vor einer Behandlung informiert, ob der Arzt einen Facharzttitel FMH für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie hat und Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie SGPRAC (plastic-surgery.ch) ist. Nur dann verfügt der Chirurg über die notwendige Ausbildung für ästhetische Operationen.

Beim Beratungsgespräch ist wichtig, dass der Patient über den Eingriff, die Narkoseart, die Nachbehandlung sowie über Risiken und Komplikationen aufgeklärt wird. Der Patient muss die Möglichkeit haben, alle seine Fragen zu stellen. Weiter sollte sich der Patient versichern, dass er auch von dem Arzt operiert und nachbetreut wird, der das Beratungsgespräch führt.

Zudem sollte der Arzt eine Haftpflichtversicherung haben für die Behandlungen und Operationen, die er durchführt. Dies ist häufig bei Billiganbietern nicht der Fall.

Wichtig ist, dass im Operationspreis auch alles inbegriffen ist wie Narkose, Spitalaufenthalt, Implantate und Nachkontrollen. Sonst kann des günstige Angebot schnell sehr teuer werden.

Vorsicht ist geboten bei Preisen, die deutlich unter der Norm liegen, bei Sonder- und Aktionsangeboten oder wenn dem Patienten nicht genügend Bedenkzeit vor einem Eingriff gelassen wird.

Nach der Inanspruchnahme von Billigangeboten aus dem Bereich der Schönheitschirurgie im In- und Ausland folgt häufig eine unangenehme Überraschung.