Faltenbehandlungen in Kosmetikstudios
Faltenbehandlungen mit Hyaluronsäure und Botox werden immer populärer, weil mit kleinem Aufwand und ohne berufliche Ausfallszeit ein frischeres, erholteres und jüngeres Aussehen erzielt werden kann.
Immer häufiger werden Faltenbehandlungen von Personen, hauptsächlich in Kosmetikstudios, angeboten, die weder die notwendige Ausbildung noch die gesetzliche Erlaubnis dazu haben. Dies zeigt sich oft an den unbefriedigenden Resultaten und unnötigen Komplikationen der Faltenbehandlungen.
Der Patient meint dann oft, dass das schlechte Resultat durch das Produkt verursacht ist oder Komplikationen generell häufig sind. Tatsächlich hängt ein unschönes Resultat oder Komplikationen häufig mit der unsachgemässen Anwendung bzw. mit mangelnder Erfahrung und Ausbildung des Anwenders zusammen.
Kosmetikerinnen und Kosmetikern ist es nicht erlaubt Injektionen an Kunden durchzuführen. Dafür ist eine medizinische Ausbildung notwendig. Zudem ist die Anwendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie z.B. Botox nur Fachärzten mit der entsprechenden Erfahrung erlaubt.
Wenn eine Komplikation auftritt fehlt den Behandlern in Kosmetikstudios das medizinische Wissen für die entsprechende Nachbehandlung, um den Schaden zu beheben. Weiter verfügen Kosmetikstudios meist auch nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Richtlinien von Swissmedic
Kosmetikerinnen und Kosmetikern ist die Anwendung von injizierbaren Hyaluronsäure-Präparaten nur nach einer entsprechenden, anerkannten Ausbildung sowie unter direkter Kontrolle und Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes erlaubt. Das bedeutet, dass dieser Arzt während der Behandlung im Institut bzw. der Praxis anwesend sein muss für den Fall, dass Probleme auftreten.
Kosmetikerinnen und Kosmetikern ist die berufsmässige Anwendung von Botulinumtoxin-Präparaten wie z.B. Botox und anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht erlaubt.
Da Kosmetikerinnen und Kosmetiker diese Richtlinien nicht erfüllen, ist von Faltenbehandlungen in Kosmetikstudios dringend abzuraten, da diese Behandlungen riskant und illegal sind.
Ebenfalls illegal und riskant sind Faltenbehandlungen durch ausländische Ärzte ohne in der Schweiz anerkannte Diplome und ohne Berufsausübungsbewilligung.
In beiden Fällen ist nicht nur die mangelnde Qualifikation problematisch. Häufig werden auch minderwertige Produkte verwendet, welche teilweise in der Schweiz gar nicht zugelassen sind. Dadurch können die Behandlungen sehr günstig angeboten werden.
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