Die Gefahr von Faltenbehandlungen in Kosmetikstudios

Faltenbehandlungen mit Hyaluronsäure und Botulinumtoxin werden immer populärer, weil mit kleinem Aufwand ein frischeres und jüngeres Aussehen erzielt werden kann. Immer mehr unseriöse Anbieter drängen dabei auf den Markt, mit schweren Folgen für die Kunden.

Faltenbehandlungen
Ein unschönes Resultat oder eine Komplikationen hängt fast ausschliesslich mit der unsachgemässen Anwendung oder mit mangelnder Erfahrung und Ausbildung des Anwenders zusammen.

Immer häufiger werden Faltenbehandlungen von Personen, hauptsächlich in Kosmetikstudios, angeboten, die weder die notwendige Ausbildung noch die gesetzliche Erlaubnis dazu haben. Dies zeigt sich oft an den unbefriedigenden Resultaten der Faltenbehandlungen. Der Patient meint dann oft, dass das schlechte Resultat durch das Produkt verursacht ist. Tatsächlich hängt ein unschönes Resultat oder Komplikationen fast ausschliesslich mit der unsachgemässen Anwendung bzw. mit mangelnder Erfahrung und Ausbildung des Anwenders zusammen.

Kosmetikstudios verfügen meist auch nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung.  Kosmetikerinnen und Kosmetikern ist es ausserdem nicht erlaubt Injektionen an Kunden durchzuführen. Dafür ist eine medizinische Ausbildung notwendig. Zudem ist die Anwendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie z.B. Botulinumtoxin nur Fachärzten mit der entsprechenden Erfahrung erlaubt.

Die Richtlinien des schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic sind diesbezüglich sehr klar: Kosmetikerinnen und Kosmetikern ist die Anwendung von injizierbaren Hyaluronsäure-Präparaten nur nach einer entsprechenden, anerkannten Ausbildung sowie unter direkter Kontrolle und Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes erlaubt. Daher ist Kosmetikerinnen und Kosmetikern die berufsmässige Anwendung von Botulinumtoxin-Präparaten wie z.B. Botulinumtoxin und anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht erlaubt.