Qualität in der Schönheitschirurgie

Mit der zunehmenden Nachfrage für ästhetische Behandlungen und Operationen drängen immer mehr unseriöse Anbieter auf den Markt. In der Schweiz sind Titel wie Schönheitschirurg, Ästhetischer Chirurg oder Spezialist nicht geschützt. Es kann sich also jeder Arzt als Spezialist für Schönheitschirurgie oder Ästhetische Chirurgie bezeichnen.

Oft wird auch einem nicht für Schönheitschirurgie qualifiziertem Facharzttitel einfach der Begriff Ästhetische Chirurgie angefügt. Dadurch entsteht der Eindruck, dass dieser Arzt eine Facharztausbildung für Plastische Chirurgie hat. In Wirklichkeit hat dieser Titel nichts mit einer Ausbildung für Schönheitschirurgie zu tun. Häufig merkt der Patient erst nach dem Eingriff wegen einem unerfreulichen Resultat, dass er von einem nicht qualifizierten Arzt behandelt wurde.

Solche Erfahrungen lassen sich vermeiden, indem man sich vor einer Behandlung informiert, ob der Arzt einen Facharzttitel für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie hat und Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie SGPRAC (plastic-surgery.ch) ist. Nur dann verfügt der Chirurg über die notwendige Ausbildung für Schönheitsoperationen.

Es ist auch ein grosser Unterschied, in welchem Land die Facharztausbildung absolviert wurde. Viele ausländische Facharzttitel entsprechen nicht der Qualifikation eines Schweizer Facharzttitels.

Beim Beratungsgespräch ist wichtig, dass der Patient über den Eingriff, die Narkoseart, die Nachbehandlung sowie über Risiken und Komplikationen aufgeklärt wird. Der Patient muss die Möglichkeit haben, alle seine Fragen zu stellen. Weiter sollte sich der Patient versichern, dass er auch von dem Arzt operiert und nachbetreut wird, der das Beratungsgespräch führt.

Zudem sollte der Arzt eine Haftpflichtversicherung haben für die Behandlungen und Operationen, die er durchführt. Dies ist häufig bei Billiganbietern nicht der Fall.

Wichtig ist ebenfalls, dass im Operationspreis alles inbegriffen ist wie Narkose, Implantate, wenn notwendig ein Spitalaufenthalt und die Nachkontrollen. Sonst kann des günstige Angebot schnell sehr teuer werden.

Vorsicht ist geboten bei Preisen, die deutlich unter der Norm liegen, bei Sonder- und Aktionsangeboten oder wenn dem Patienten nicht genügend Bedenkzeit vor einem Eingriff gelassen wird. Nach der Inanspruchnahme von Billigangeboten aus dem Bereich der Schönheitschirurgie im In- und Ausland folgt häufig eine unangenehme Überraschung.

In der Schweiz gibt es rund 180 Ärzte mit einem Facharzttitel für Plastische Chirurgie. Dem gegenüber stehen 800 Anbieter von ästhetischen Operationen, welche sich Schönheitschirurgen etc. nennen, ohne eine entsprechende Ausbildung oder Qualifikation zu haben. In der Schweiz hat also nur kanpp jeder 4. Anbieter von Schönheitsoperationen einen Facharzttitel für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Meist ist es für den Patienten schwierig, qualifizierte von unqualifizierten Anbietern zu unterscheiden. Transparenz über die Ausbildung und den Facharzttitel eines Arztes schaffen die öffentlich einsehbaren Register vom Bundesamt für Gesundheit und Schweizerischen Gesellschaft für Plastische Chirurgie.

https://www.medregom.admin.ch

https://plasticsurgery.ch

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